Wir beraten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Unsere Tätigkeit erstreckt sich unter anderem auf:
- Kündigungsschutzrecht
- Anstellungsverträge
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Arbeitsrechtliche Konzepte im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen und Outsourcing
- Betriebsübergänge
- Betriebsstilllegungen
- Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht
- Interessensausgleich und Sozialplan
- Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften
- Personalvertretungsrecht
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle